Unterrichtsversäumnisse von Auszubildenden

Sollten Sie wegen Krankheit oder aus einem anderen unvorhersehbaren Grund nicht am Berufs­schulunterricht teilnehmen können, müssen Sie eine schriftliche Benachrichtigung in der Schule vorlegen. Das Entschuldigungsschreiben muss durch Ihre jeweilige Ausbildungsleitung gegenge­zeichnet werden. Sie können dafür unser Formular „Entschuldigungsschreiben für Auszubildende in der Berufsschule“ verwenden. Bei Versäumnis von Klassenarbeiten oder sonstigen Leistungsnachweisen (z. B. Referate) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Unterbleibt dies, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Die Einzelheiten (z. B. einzuhaltende Fristen) entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Unterrichtsversäumnisse von Auszubildenden“.

 

Unterrichtsversäumnisse werden in den Halbjahreszeugnissen der Berufsschule folgender­maßen unterschieden und ausgewiesen:

  • Fehlzeiten aus persönlichen Gründen (z. B. Verspätungen, Krankheit) getrennt nach anerkannten, nicht anerkannten und ohne Angabe von Gründen,
  • Fehlzeiten aus betrieblichen Gründen,
  • Gesamtstundenzahl der Fehlzeiten.

Theodor-Litt-Schule

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