Wenn Sie weiterhin Pflanzenschutzmittel in ihrem Betrieb abgeben möchten, vergessen Sie nicht, die Gültigkeit Ihres Pflanzenschutz-Sachkundenachweises zu verlängern, indem Sie eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung besuchen.
Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde reicht zukünftig nicht mehr nur das Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eines abgeschlossenen Studiums oder einer bestandenen Sachkundeprüfung. Nach der neuen Sachkundeverordnung zum Pflanzenschutz, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, muss jeder Sachkundige einen Nachweis (Karte) besitzen und alle drei Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen.
Wo kann der neuen Sachkundenachweis beantragt werden und wer ist berechtigt?
Der neue Sachkundenachweis kann bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein beantragt werden. Genaue Informationen zum Antrag, das Antragsformular und eine Liste der anerkannten Berufsabschlüsse für die Pflanzenschutzsachkunde finden Sie unter der folgenden Adresse:
http://www.lksh.de/pflanzenschutzdienst/sachkunde-im-pflanzenschutz/
Eine amtlich anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme ist innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 3 Jahren erforderlich.
Personen die am 14.02.2012 bereits sachkundig gewesen sind müssen ihre erste Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 wahrnehmen → die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um weitere drei Jahre.
Bei Personen die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind oder es noch werden, beginnt der erste 3-Jahreszeitraum ab dem Tag der Ausstellung des Bewilligungsbescheides für den neuen Sachkundenachweis. Auch hier gilt: die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung verlängert die Fortbildungsfrist jeweils wieder um weitere drei Jahre.
Bei der Sachkunde Fortbildung „Pflanzenschutz im Haus und Kundengarten“ handelt es sich um eine amtlich anerkannte Fortbildungsmaßnahme. Sie richtet sich gezielt an Abgeber von Pflanzenschutzmitteln an Privatkunden. In einem anschaulichen Vortrag und mit Hilfe von kleinen Übungen werden Ihnen die wichtigsten Informationen vermittelt, die Sie für eine kompetente Beratung Ihrer Kunden benötigen.
Rechtliche Grundlagen (insbesondere für den Haus- und Kleingartenbereich)
Integrierter Pflanzenschutz: Ziele und Beispiele
Schadursachen: Biologie, Gegenmaßnahmen, Wirkstoffe
Pflanzenschutzmittelkunde, Zulassung, Kennzeichnung, Eigenschaften (insbesondere: Nervengifte als Insektizide zum Einsatz an Zimmerpflanzen und imKleingartenbereich, Ausbringungsarten, Personenschutz, Lagerung, Entsorgung)
Abgeber von Pflanzenschutzmitteln und Interessierte
Die Fortbildungen finden in Kleingruppen mit maximal 25 Teilnehmern statt.
Theodor-Litt Schule Neumünster
(Regionales Bildungszentrum der Stadt Neumünster AöR)
Parkstraße 12 – 18, 24534 Neumünster
Raum: Aula
17.03.2021 - abgesagt 09.06.2021 08.09.2021 01.12.2021 |
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jeweils 14:30 - 18:00 Uhr
Auf Anfrage.
Die Fortbildungsveranstaltung ist von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) anerkannt.
Ansprechpartner und Referentin für inhaltliche und organisatorische Anfragen:
Katharina Witfeld, Tel: 04321-942 491 0, katharina.witfeld@tls-nms.de