Änderung der Corona-Landesregelungen
Isolation
Ab dem 17.11.2022 entfällt die allgemeine Absonderungspflicht für nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben.
Weiterhin gilt aber: Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause. Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können.
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen insbesondere außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen fünf Tage eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.