Wichtige Informationen zum Coronavirus für den Schulbetrieb an der Theodor-Litt-Schule

Coronavirus - Informationen für Schulen in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit COVID 19

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Regelungen der Landesregierung, die im Zusammenhang mit COVID 19 für die Schulen in Schleswig-Holstein gelten.

Schulen-Coronaverordnung - SchulencoronaVO

Hier finden Sie die aktuell geltende SchulencoronaVO im Internet.

Absonderungserlass

Änderung der Corona-Landesregelungen

Isolation

Ab dem 17.11.2022 entfällt die allgemeine Absonderungspflicht für nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben. 

Weiterhin gilt aber: Wer krank ist, bleibt bitte zu Hause. Das gilt für COVID-19 und gleichermaßen für Grippe und andere ansteckende Krankheiten, damit Ansteckungen in der Schule reduziert bzw. vermieden werden können.

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen insbesondere außerhalb der eigenen Wohnung in Innenräumen fünf Tage eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Hier finden Sie den Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) vom  4. Mai 2022.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich Symptome einer COVID-19-Infektion habe?

© Sozialministerium / 14.01.2022

Informationen des Fachdienstes Gesundheit der Stadt Neumünster

Für den Bereich Neumünster finden Sie laufend aktualisierte Informationen zum Coronavirus bereitgestellt vom Fachdienst Gesundheit der Stadt Neumünster.

Hygieneregeln zum Umgang mit Corona

zum Schuljahr 2022/23

• Es gilt der Schnupfenplan (Bild anklicken), laut dem Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, die Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen sollen.


• Für mit Corona infizierte Personen besteht eine Absonderungspflicht ("Erfahren Sie mehr" anklicken). Sog. Kontaktpersonen können dagegen weiter am Schulleben teilnehmen.


• Es gilt auch weiterhin die Hygienempfehlung, wonach z. B. freiwillig jede einzelne Person für sich entscheiden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen.

Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer MNB im Einzelfall als Schutzmaßnahme zur Anwendung kommen.

 

• Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften.

Krankheits- & Erkältungssymtome

Darf ich zur Schule gehen?

Bitte melden Sie sich bei akuten Krankheitsanzeichen zunächst umgehend im Sekretariat ab, um sich krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Wie Sie sich in welchen Fällen zu verhalten haben, erfahren Sie bei einem Klick auf den folgenden Button.

Corona - Impfungen an der TLS

am 27.09.2021, ab 9:00 h bis ca. 14:00

Für alle, die …

 

1. am 6.09.2021 in der TLS ihre Erstimpfung erhalten haben (Zweitimpfung),

 

2. ihre Erstimpfung woanders erhalten haben, z.B. beim Hausarzt

         Voraussetzung:

  • diese ist dann mindestens drei Wochen her und
  • die Erstimpfung erfolgte mit Impfstoffen von AstraZenca oder BioNTech/Pfizer.
     

3. Alle, die noch gar nicht geimpft sind (Erstimpfung).

Verpflichtende Corona-Selbsttests nach den Sommerferien

Nach den Sommerferien,d.h. ab dem 2. August 2021, gilt neben der Maskenpflicht im Innenbereich weiterhin Testpflicht an Schulen.

Aus diesem Grund besteht eine zweimal wöchentliche Pflicht zur Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte.

Die erste Testung findet bereits am ersten Schultag statt!

 

Wichtig:
Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen für die Testung eine unterschriebene Einverständiserklärung eines/ihrer Sorgeberechtigten
(Formular zum Ausdrucken über Button unten).

 

Ausnahme von der Testpflicht:
Schülerinnen und Schüler sowie in Schulen Beschäftigte, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen (Nachweis erforderlich!)

Es besteht aber ein Testangebot.

Verpflichtende Corona-Selbsttests nach den Osterferien

Die Landesregierung hat sich entschieden, den Präsenzunterricht für die Zeit ab dem 19. April 2021 durch die Einführung einer Testpflicht als zusätzlichen Baustein abzusichern.

Aus diesem Grund besteht eine zweimal wöchentliche Pflicht zur Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte.

 

Ausnahme von der Testpflicht:
Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind von der Testpflicht ausgenommen. Es besteht aber ein Testangebot.

Corona-Selbsttest-Angebot für Schüler/innen

Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Als weiterer Baustein für die Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebs wird allen Schülerinnen und Schülern ab nächster Woche (KW 12) ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt. Das Selbsttestangebot ist damit ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Coronapandemie und für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb bis zu den Osterferien.

Quarantäne oder Lockdown und nun?

Distanzunterricht mit Jitsi Meet & Nextcloud sowie its learning (NEU)

Die TLS ist vorbereitet für den Quarantäne- oder Lockdown-Fall. Sollten Lehrkräfte und/oder Schüler:innen in häusliche Quarantäne oder in den Distanzunterricht müssen, findet Unterricht via Jitsi Meet (Videokonferenzdienst) und Nextcloud und/oder mit dem Lernmanagementsystem itslearning statt.

Lernen auf Distanz

ab Montag, 19. April 2021

In der Theodor-Litt-Schule finden in den ersten drei Wochen nach den Osterferien ausschließlich Prüfungen in Präsenz statt.

 

Alle Nichtprüfungsklassen werden in Distanz nach Stundenplan beschult.

Kiek in! Internat der Landesberufsschulen

verlangt ab 18. April 2021 negativen Corona-Testnachweis

Schüler*innen ohne Testnachweis können gegen eine Gebühr von 10 EUR einen Selbsttest vor Ort durchführen.

Minderjährige Schüler*innen brauchen ein entsprechendes Einverständnis Ihrer Erziehungsberechtigten.

Schüler*innen mit mehrwöchigen Blockunterricht brauchen bei jeder neuen Anreise einen aktuellen negativen Testnachweis.

Lernen auf Distanz

ab Montag, 14. Dezember 2020

An den beruflichen Schulen und somit auch an der Theodor-Litt-Schule findet ab Montag, 14.12.2020, Lernen auf Distanz statt.
Dabei sind jedoch Ausnahmeregelungen möglich, etwa für Klausuren.
Bitte rufen Sie deshalb regelmäßig Ihre E-Mails ab und schauen in Ihre Nextcloud oder in itslearning.

erweiterte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) verlängert

 bis zum 22. Dezember 2020

Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen für Schülerinnen und Schüler ist bis zum 22. Dezember verlängert worden.

 

Im Übrigen bleibt die bislang in Schulen geltende MNB-Pflicht unverändert, d.h.:

- im Schulgebäude,

- auf dem Schulhof,
- in der Cafeteria,
- bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes,
- auf dem Schulweg von der Bus- oder Bahnhaltestelle zur Schule (und zurück),

soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.

Hygiene an Schulen

- Verhalten auf dem Weg in die Schule

- Im Klassenzimmer

- Wenn ich mich krank fühle

Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen

Generell gilt die Pflicht auf dem gesamten Schulgelände und schon vorher an der Schulbushaltestelle und auf dem Weg von dort zur Schule. Im Unterrichtsraum gilt die Pflicht nicht.

Sportunterricht an Schulen ab dem 02.11.2020

Alle Informationen zum Sportunterricht finden Sie hier.

Hygieneplan der Theodor-Litt-Schule

Stand: 24.09.2020

Richtig Lüften                in der Schule

Der Erfolg von Infektionsschutz-maßnahmen hängt in Schulen vor allem von einer optimalen Raumlüftung ab.
Deshalb helfen Sie mit beim richtigen Lüften.

Erkältungssymtome

Darf ich zur Schule gehen?

Bitte melden Sie sich bei akuten Krankheitsanzeichen zunächst umgehend im Sekretariat ab, um sich krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Wie Sie sich in allen anderen Fällen zu verhalten haben, erfahren Sie bei einem Klick auf den folgenden Button.

Erkältungssymptome: Darf ich in die Schule?

Stand: 26.08.2020

Weiterhin gelten folgende Empfehlungen des Gesundheitsministeriums:

  • Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.
  • Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.
  • Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.

Coronavirus          

Eltern-Information und Belehrung

In der kommenden Woche starten die schleswig-holsteinischen Schulen in das neue Schuljahr 2020/21. Es ist ein Schuljahr in Zeiten der Corona-Pandemie, deshalb hat das Bildungsministerium sich in einem Informationsschreiben an alle Eltern gewandt. Das Schreiben informiert über den geplanten Ablauf des Schulbetrieb - beigefügt erhalten die Eltern ein Belehrungsformular, das unterschrieben den Schulen zurückgegeben werden soll.

Theodor-Litt-Schule

Regionales Berufsbildungszentrum AöR 

Parkstr. 12-18

24534 Neumünster

Tel.  +49 4321 942 4910

Fax  +49 4321 942 4909

Mail: info@tls-nms.de

 

Ansprechpartner Schulbüro

 

Wegweiser

 

Öffnungszeiten

 

Unsere Schule bietet auch:

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