Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt werden. Die Angaben
dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen sind sehr wichtig, wenn z. B. Spätfolgen eintreten, und dienen u.
a. dafür, verbrauchtes Erste-Hilfe-Material zügig aufzufüllen.
Die Meldung erfolgt durch SIE im digitalen Verbandbuch, indem das folgende Formular ausgefüllt und abgesendet wird.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!