Erste Hilfe

Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen sind sehr wichtig, wenn z. B. Spätfolgen eintreten, und dienen u. a. dafür, verbrauchtes Erste-Hilfe-Material zügig aufzufüllen.
 
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