Die Hygieneregeln, der Schnupfenplan und Umsicht sind weiterhin unsere wichtigsten Mittel im Kampf gegen die Pandemie.
Die Landesregierung hat sich entschieden, den Präsenzunterricht für die Zeit ab dem 19. April 2021 durch die Einführung einer Testpflicht als zusätzlichen Baustein abzusichern.
Aus diesem Grund besteht eine zweimal wöchentliche Pflicht zur Testung für Schülerinnen und Schüler sowie für in Schulen Beschäftigte.
Ausnahme von der Testpflicht:
Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
Wann & wo kann ich mich testen lassen?
Mo-Fr jeweils ab 15:15 Uhr in den Räumen der Cafeteria im Keller der Parkstraße 12-18
Ein- & Ausgang durch die Schulbücherei
Hinweise:
- Wenn sich bis 15:30 Uhr niemand eingefunden hat, wird die Test-Station geschlossen.
- Weiterhin gilt, wenn die letzte Person die Test-Station verlassen hat, 15 Minuten gewartet wird und dann ebenfalls die Test-Station geschlossen wird.
- Spätestens um 17 Uhr wird die Test-Station geschlossen.
Wichtig:
Denken Sie unbedingt an die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Abstandsregeln sowie an die Maskenpflicht!
Was muss ich vor einem Test unbedingt ausgefüllt haben?
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